Ein lokaler Marktplatz für Solarenergie
In einer LEG finden Menschen mit Solaranlagen und Menschen ohne eigene Anlage zusammen. Sie nutzen den lokal produzierten Solarstrom im Quartier oder Dorf gemeinsam und leisten einen wertvollen Beitrag zur Energiewende.
Der LEG-Strom fliesst über das bestehende öffentliche Netz zu allen Teilnehmenden, wobei die Mengen jederzeit genau gemessen werden. Die Abrechnung des innerhalb der Gemeinschaft genutzten Solarstroms organisiert die Betreiber:in der LEG selbständig und unabhängig von der BKW. Dafür erhalten die Teilnehmenden einen Rabatt auf das Netznutzungsentgelt.
Da die LEG das öffentliche Stromnetz nutzt, handelt es sich nicht um Eigenverbrauch. Sie unterscheidet sich also klar vom Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und vom virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV).
In Kürze
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Vorteile
- Erweiterter Teilnehmerkreis
Durch die LEG können Stromproduzent:innen sowie Verbraucher:innen lokal produzierten Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde teilen. - Mehr Flexibilität auf lokalem Marktplatz
Stromproduzent:innen können lokal mit ihrem Solarstrom handeln. Endverbraucher:innen können lokalen Solarstrom kaufen. - Reduziertes Netznutzungsentgelt
Für den über das öffentliche Verteilnetz transportierten, lokal produzierten Solarstrom verrechnet die BKW ein reduziertes Netznutzungsentgelt.
- Erweiterter Teilnehmerkreis
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Voraussetzungen
- Ausdehnung
Alle Teilnehmenden müssen im Netz der BKW auf derselben Netzebene angeschlossen sein. Die maximale Ausdehnung einer LEG umfasst das Gebiet einer Gemeinde – massgeblich ist aber die Netztopologie. - Produktions- vs. Anschlussleistung
Die Produktionsleistung der Anlagen in der LEG muss im Verhältnis zur Anschlussleistung der Teilnehmenden mindestens 5 % betragen. - Smart Meter
Alle Teilnehmenden einer LEG sind mit einem Smart Meter der BKW ausgestattet.
- Ausdehnung
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Zu beachten
- Administrativer Aufwand
Eine LEG zu gründen und zu verwalten erfordert rechtliche, technische und organisatorische Abklärungen. - Komplexe Abrechnung
Die LEG erledigt die Abrechnung für intern ausgetauschten Strom selbst. Dies bringt Aufwand und Kosten mit sich. - Sparpotenzial
Wie viel Sie als LEG-Teilnehmer:in im Vergleich zum bisherigen Strombezug sparen, hängt davon ab, wann Sie den Strom nutzen, ob auch genügend LEG-Strom vorhanden ist sowie von den Kosten für den Strom und die Abrechnung, die innerhalb der LEG bestimmt wurden.
- Administrativer Aufwand
Rollen in einer LEG: Wer verantwortet was?
Die verantwortlichen Personen und Parteien übernehmen folgende Aufgaben:
- Informiert über die Netztopologie.
- Prüft die Anmeldung zur LEG und ob alle Kriterien erfüllt sind.
- Installiert die Smart Meter (insofern noch nicht vorhanden).
- Misst die Daten zu Stromproduktion und -bezug der einzelnen Teilnehmenden und liefert diese an die LEG-Betreiber:in.
- Rechnet den aus dem öffentlichen Netz bezogenen (Stromtarif) und ins öffentliche Netz eingespeisten Strom (Rückliefervergütung RLV) ab.
- Schaltet bei Bedarf die Kundenschnittstelle am Smart Meter frei.
- Regelt die Einwilligung und die Konditionen innerhalb der LEG vertraglich mit allen Teilnehmenden.
- Verantwortet die Gründung und die Anmeldung der LEG bei der BKW.
- Ist Ansprechperson gegenüber der BKW.
- Teilt der BKW allfällige Mutationen mit.
- Rechnet den LEG-internen Strombezug und die LEG-interne Solarstromproduktion ab.
- Beauftragt bei Bedarf einen Dienstleister für die LEG.
- Verkaufen den lokal produzierten Solarstrom primär an die LEG.
- Wird mehr Solarstrom produziert, als die LEG verbraucht, fällt der Strom in die Rückliefervergütung der BKW oder wird durch den Produzenten am Markt verkauft.
- Nutzen primär den lokal (innerhalb der LEG) produzierten Solarstrom.
- Was darüber an Strom benötigt wird, wird bei der BKW (oder auf dem freien Markt) bezogen.
- Als LEG-Betreiber:in können Sie für die Gründung, die Abrechnung und die Verwaltung der LEG einen externen Dienstleister beauftragen.
Identifizieren Sie mögliche LEG-Teilnehmende in Ihrer Nachbarschaft
Finden Sie über untenstehende Karten heraus, mit wem Sie eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft bilden können. Geben Sie dazu Ihre Adresse oder Ortschaft im Suchfeld ein. Die Karten zeigen Ihnen daraufhin, welche Gebäude sich in den rot gekennzeichneten Gemeindegrenzen für eine LEG eignen.
- Jeder Anschluss erscheint als Punkt auf der Karte.
- Punkte mit der gleichen Farbe, Form und Bezeichnung (z. B. Gurzelen_TRA12741) können gemeinsam eine LEG bilden.
- Erscheint bei einem Gebäude kein Punkt, wird die Machbarkeit nach der Eingabe im Portal manuell geprüft.
- Wenden Sie sich an Ihren Verteilnetzbetreiber, wenn Ihr Standort ausserhalb des Versorgungsgebiets der BKW (blau hinterlegt) liegt.
- Die Karten dienen als Orientierung und zeigen lediglich Indikatoren an. Eine verbindliche Detailprüfung erfolgt im Rahmen Ihrer Einreichung über das LEG-Portal anhand der Messpunktnummern.
- Es kann vorkommen, dass innerhalb eines Gemeindegebiets und auf derselben Netzebene keine LEG gebildet werden kann, da Spannungsebenen über 36 kV nicht für den Stromaustausch genutzt werden dürfen. Dies ist eine regulatorische Vorgabe.
Karte mit hoher Rabattstufe
Befinden sich alle Teilnehmenden auf derselben Netzebene und für den Austausch des Stroms ist keine Transformation notwendig, profitieren Sie von einem Rabatt auf die Netznutzung von 40 %.
Karte mit niedriger Rabattstufe
Befinden sich alle Teilnehmenden auf derselben Netzebene, aber für den Austausch des Stroms muss eine Transformation vorgenommen werden, wird ein Rabatt von 20 % gewährt.
Rabatt auf die Netznutzung: Ihr Einsparpotenzial
Der Stromtarif besteht aus vier Teilen: Energie, Netznutzung, Abgaben und Messtarif. Davon macht allein die Netznutzung rund 41 % des gesamten Stromtarifs aus.
Auch beim Stromaustausch innerhalb einer LEG nutzen Sie das öffentliche Netz. Dafür erhalten Sie jedoch einen Rabatt auf diese Netznutzung – je nach Netztopografie 20 oder 40 %.
- 40 % Rabatt, wenn der Strom nur auf einer Netzebene verteilt wird
(gleicher Trafokreis: Sie sind ans Niederspannungsnetz oder ans Mittelspannungsnetz angeschlossen und die LEG nutzt nur diese Netzebene, keine Transformation) - 20 % Rabatt, wenn der Strom über mehrere Netzebenen verteilt wird
(gleicher Unterstationskreis: Sie sind ans Niederspannungsnetz angeschlossen und die LEG nutzt auch das Mittelspannungsnetz, d.h. eine Transformationsstufe)
Dieser Rabatt gilt ausschliesslich für die Menge an Strom, die Sie aus der LEG beziehen. Für Strom von der BKW bezahlen Sie den regulären Tarif.
Häufig gestellte Fragen
Ab Januar 2026.
Teilnehmende müssen sich im selben Netzgebiet befinden und auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) angeschlossen sein. Die teilnehmenden Verbrauchstätten sowie Produktionsanlagen befinden sich zudem in derselben Gemeinde.
Nein. Als LEG-Teilnehmer:in dürfen Sie beispielsweise auch eine Mietpartei sein.
Ja. Mit der Anmeldung der LEG beim Verteilnetzbetreiber wird der Auftrag ausgelöst, einen Smart Meter einzubauen. Hierzu hat die BKW gemäss den gesetzlichen Vorgaben drei Monate Zeit. Diese dreimonatige Frist beginnt mit Einreichung des Antrags.
Ja. ZEV und vZEV werden in der LEG wie Prosumer behandelt. D.h., sie sind in der LEG sowohl Produzenten als auch Verbraucher.
Bestehende ZEV- oder vZEV-Verträge behalten ihre Gültigkeit. Der Eintritt in eine LEG hat grundsätzlich keinen Einfluss auf diese Vertragsverhältnisse.
Nein. Für eine LEG müssen zwingend Smart Meter der BKW eingesetzt werden.
Wird ein ZEV in eine LEG integriert, so wird lediglich der Hauptzähler berücksichtigt.
Sie erhalten als LEG-Teilnehmer:in weiterhin eine Einzelrechnung der BKW und neu zusätzlich eine Rechnung Ihrer LEG.
Für den in der LEG ausgetauschten Strom wird eine rabattierte Netznutzung verrechnet. Abhängig von der Konstellation der LEG bedeutet das einen Rabatt von 20 % (Teilnehmende im gleichen Unterstationskreis) oder 40 % (Teilnehmende im gleichen Trafokreis).
Die Verteilung und Abrechnung der Kosten für den intern produzierten Strom obliegt der Gemeinschaft und wird von Teilnehmenden und Betreiber:in selbständig geregelt.
Für die zusätzlich bezogene Energie (Reststrombezug), die von der BKW geliefert wird, gelten die regulären Endkundentarife, wie z. B. der Einheitstarif für Haushaltskunden auf Niederspannung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter bkw.ch/tarife
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Sammelrechnung, die an die LEG-Betreiber:in oder deren Dienstleister geht. Diese übernehmen anschliessend die Weiterverrechnung an die LEG-Teilnehmenden.
Die BKW als Verteilnetzbetreiberin kann gemäss den rechtlichen Vorgaben diese Leistungen nicht anbieten und darf eigene Dienstleistungen bei Anfragen nicht bewerben.
Dienstleister zur Abwicklung von LEG-Abrechnungen können über eine einfache Suche im Internet gefunden werden.
Autarkie im Sinne einer Unabhängigkeit vom Netzbezug ist in der Regel nicht möglich.
Rechnerische Autarkie ist möglich, wenn die produzierte Energiemenge innerhalb der LEG grösser ist als der Verbrauch innerhalb der LEG. Bei Nacht und in den Wintermonaten wird aber auch von einer LEG Strom aus dem Netz bezogen.
Bei einer LEG nutzen Sie zudem auch Infrastruktur im Eigentum des VNB (intelligente Messsysteme). Mit Nutzung des Verteilnetzes/Stromnetzes wird auch weiteres Eigentum des VNB genutzt.
Mit dem Anschluss an das Stromnetz ist die Versorgung auch gewährleistet, wenn die Produktionsanlagen innerhalb der LEG nicht produzieren (Defekt, Dunkelheit).
Um den Strom in der LEG untereinander austauschen zu können, wird zudem das Verteilnetz/Stromnetz des Verteilnetzbetreibers genutzt.
Über das Netz kann die überschüssige Energie der LEG an Dritte abgegeben werden.
Die Wechselrichter von PV-Anlagen sind in der Regel auf die Netzspannung des Verteilnetzbetreibers angewiesen. Ist keine Netzspannung vorhanden, schalten PV-Anlagen automatisch ab.
Das Verhältnis zwischen der Produktionsleistung und der Anschlussleistung muss mindestens 5 Prozent betragen. Bei der Anmeldung im LEG-Portal wird das Verhältnis automatisch geprüft.
Beispiel: Bei 100 kW totaler Anschlussleistung aller Verbraucher sind mindestens 5 kW Produktionsleistung nötig.
Folgende Richtwerte für die Anschlussleitung dienen als Indikator:
- Einfamilienhaus 17 kW
- Mehrfamilienhaus (1–3 Wohnungen) 28 kW
- Mehrfamilienhaus (4–9 Wohnungen) 44 kW
- Mehrfamilienhaus (10–15 Wohnungen) 55 kW
Eine Solaranlage auf einem Einfamilienhaus hat meistens eine Leistung zwischen 5 und 15 kW.
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