Stromtarife & Tarifanpassungen

Hier finden Sie die Stromtarife der BKW für Privat- und Gewerbekunden sowie Gross- und Industriekunden in der Grundversorgung.

So setzt sich der Strompreis zusammen

Unser Stromtarif setzt sich aus den folgenden vier Elementen zusammen: dem Energietarif, dem Netznutzungstarif, dem Messtarif sowie den Abgaben an das Gemeinwesen. Die Tarife der einzelnen Komponenten werden jährlich neu für das kommende Kalenderjahr berechnet. Je nach Tariftyp variiert die Zusammensetzung dieser Bestandteile geringfügig. Die untenstehende Abbildung bezieht sich auf einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem jährlichen Strombezug von 4‘500 kWh.

Tarife für Privat- und Gewerbekunden

Tarife für Gross- und Industriekunden

Maschinenlesbare Tarife (für Energy Management Systeme)

Häufig gestellte Fragen

Für einen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4‘500 Kilowattstunden (ElCom-Verbrauchskategorie H4) und dem Standard-Energieprodukt «Energy Blue» sinkt der Gesamtpreis für Strom der BKW per 1. Januar 2027 um rund 7.90 Franken pro Monat respektive um rund 95 Franken pro Jahr (minus 7.6 Prozent). 

Wie gross die monatliche Reduktion für Sie tatsächlich ist, hängt von Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten ab. Im Online-Kundencenter www.my.bkw.ch können Sie mit dem Preisrechner Ihre zukünftigen Ausgaben für Ihren Strombezug berechnen.
 

«Sonne Scheint» ist ein dynamischer Netznutzungstarif der BKW für Kund:innen, die bisher dem Standard-Einheitstarif zugeordnet waren. Die Teilnahme ist optional. Der Tarif belohnt Stromverbrauch in Zeiten, in denen viel Sonnenenergie verfügbar ist und gibt Ihnen einen Anreiz, sich netzdienlich zu verhalten, indem die lokal produzierte Solarenergie auch lokal verbraucht wird.

Das Prinzip ist einfach: In den Monaten April bis September gibt es an bestimmten Nachmittagen ein festes Rabattfenster. Wenn für Ihre Region genügend Sonnenschein vorhergesagt wird, erhalten Sie in diesem Zeitfenster einen Rabatt auf den Netznutzungstarif. Kundinnen und Kunden, welche in diesem Zeitfenster Strom verbrauchen, beispielsweise ihre Waschmaschine laufen lassen oder ihr Elektroauto laden, profitieren vom Rabatt. 

Weitere Informationen finden Sie auf www.bkw.ch/sonnescheint

  • Dass der Messtarif aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und separat erhoben wird, ist eine Vorgabe des im Rahmen des «Mantelerlasses» überarbeiteten Stromversorgungsgesetzes und gilt für alle Verteilnetzbetreiber in der Schweiz.
  • Mit dieser neuen Regelung werden die für eine Messung anfallenden Kosten transparent und verursachergerecht an die Kund:innen weitergegeben.
  • Die Kosten der Messung werden als Fixtarif in Rechnung gestellt. 

Das hat vor allem mit den Investitionen in den gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meter Rollout zu tun. Zudem waren alte Zähler, die ausgebaut werden, teilweise noch nicht vollständig amortisiert und müssen nun abgeschrieben werden.

  • Unter bkw.ch/stromwelt finden Kundinnen und Kunden umfassende Tipps und Tricks zum Thema Energie sparen.
  • Die BKW verfügt zudem über drei Stromprodukte («Energy Grey», «Energy Blue», «Energy Green»), die sich in ihrer Zusammensetzung und damit auch in den Kosten unterscheiden. Ein Wechsel des Produkts ist jederzeit im Online Kundencenter www.my.bkw.ch möglich.
  • Weiter kann im Online-Kundencenter unter www.my.bkw.ch der individuelle jährliche Verbrauch mit dem Verbrauch ähnlicher Kundinnen und Kunden verglichen und dadurch Auffälligkeiten entdeckt werden. Falls bereits ein Smart Meter installiert ist, kann der Strombezug zudem basierend auf Viertelstundenwerten dargestellt werden, um Zeiten mit hohem Strombezug zu identifizieren.
  • Falls Kundinnen oder Kunden bereits mit einem Smart Meter ausgestattet sind und über die Möglichkeit verfügen, ihren Strombezug in den Sommermonaten in sonnenreiche Zeiten zu verschieben, kann in Online-Kundencenter der Wahltarif «Sonne Scheint» gewählt werden, welcher Rabatte auf die Netznutzung gewährt (Anmeldefenster jeweils 1. Okt. bis 30. Nov.). Das Produkt wird ab dem 1. Oktober 2026 auf mybkw.ch ersichtlich sein. Weitere Informationen finden Sie auf www.bkw.ch/sonnescheint
  • Ein externes Tool, das Sie beim Vergleich von Stromkosten unterstützen kann, ist die digitale Energieberatung PERLAS von Energieschweiz: https://www.energieschweiz.ch/tools/perlas/

Nicht nur die BKW, sondern alle Verteilnetzbetreiberinnen müssen im Zuge der Energiewende ihr Stromnetz aus- und umbauen: 

  • Die Schweiz produziert immer mehr Strom aus erneuerbaren Quellen und konsumiert immer mehr Elektrizität (z.B. durch die zunehmende Elektromobilität)
  • Besonders Photovoltaik-Anlagen auf privaten und öffentlichen Dächern sowie die Elektromobilität prägen die Energiewelt der Schweiz zunehmend.
  • Die Stromproduktion wandelt sich von zentralen, grossen Kraftwerken (vor allem Wasserkraftwerke) hin zu vielen dezentralen, kleineren Produktionsanlagen, vor allem Solarpanels.
  • Diese Veränderung der Stromproduktion und des -konsums bringt hohe Anforderungen ans Stromnetz mit sich.

Gerade die erneuerbaren Energien Wind- und Sonnenkraft sind wetter- und jahreszeitenabhängig. Ihre Produktionsmenge ist somit nicht stabil, sondern wechselt ständig. Gleichzeitig führt insbesondere das Laden von Elektroautos zu einer neuartigen Netzbelastung, wenn viele Personen gleichzeitig ihre Fahrzeuge aufladen. Das stellt neuartige Anforderungen an das Stromnetz. Und dafür muss es aus- und umgebaut werden.

Weil die BKW ihre Kundschaft in der Grundversorgung überwiegend mit Strom aus eigenen Kraftwerken versorgt, orientieren sich die Energietarife an den Produktionskosten dieser Anlagen; diese Kosten sind zuletzt gesunken. Der Tarif wird weiter reduziert durch den Abbau von sogenannten Deckungsdifferenzen (Guthaben der Kundschaft aus früheren Tarifjahren), tiefere Ausgleichsenergiekosten als in den Vorjahren und einen tieferen WACC für Grosswasserkraft (kalkulatorischer Zinssatz des investierten Kapitals).

  • Eine Schlussfolgerung von der Rückliefervergütung auf Energietarife und umgekehrt ist nicht möglich, weil die Berechnungsgrundlagen unterschiedlich sind.
  • Die Rückliefervergütung der BKW richtet sich nach dem aktuellen Preis für Strom an der internationalen Strombörse respektive dem internationalen Marktplatz für Strom. Das marktpreisorientierte Vergütungsmodell der BKW kann zu hohen Rückliefervergütungen (wie zum Beispiel im Jahr 2022), aber auch zu tieferen führen. Die BKW legt die Vergütungshöhe rückwirkend für das jeweilige Quartal fest.
  • Den Energietarif für die grundversorgten Kundinnen und Kunden muss die BKW jedoch im Vornherein berechnen und kommunizieren, und zwar gemäss Gesetz basierend auf den Gestehungskosten des zu liefernden Stroms. Weil die BKW ihre grundversorgten Kundinnen und Kunden hauptsächlich mit Strom aus ihren eigenen Kraftwerken beliefert, hängen ihre Energietarife von den Produktionskosten (die ein Teil der oben erwähnten Gestehungskosten sind) dieser Anlagen ab. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass im Gegensatz zu Solarstrom der von der BKW angebotene Strom zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jeder Witterung verfügbar ist. Dies bedingt eine aufwändige Produktionsinfrastruktur mit entsprechenden Kosten, was sich in obigem Tarif niederschlägt.
  • Eine Schlussfolgerung von Rückliefervergütungen auf die Energietarife und umgekehrt ist deshalb nicht möglich. Dies zeigt sich auch darin, dass der mengenabhängige Tarifbestandteil (Einheitstarif Energie) für das Ökostrom-Produkt «Energy Green» der BKW im Jahr 2022 auf 12.62 Rappen pro Kilowattstunde (inkl. MwSt). verharrte, während die BKW im Mittel eine Rückliefervergütung von über 30 Rappen pro Kilowattstunde ausrichtete.

     
  • Es ist heute gerade umgekehrt: Stromkundinnen und -kunden in der Grundversorgung ohne eigene Photovoltaikanlage subventionieren über die Netznutzungstarife quasi die Photovoltaikanlage ihrer Nachbarn.
  • Da die Kosten für das Netz aufgrund des Ausbaus anfallen und nur zu einem ganz geringen Anteil infolge des Verbrauchs, spart bei der heutigen Regelung der Eigenverbrauch keine Netzkosten.
  • Jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher zahlt für die Nutzung des Stromnetzes ein Entgelt. Dieses sorgt dafür, dass die jährlichen Kosten des Netzes auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher verteilt werden.
  • Grundlage für das Entgelt ist heute hauptsächlich die Menge des aus dem Netz bezogenen Stroms – dies basiert auf der gesetzlichen Vorgabe für Netznutzungstarife. Diese Politik fördert den Eigenverbrauch auch indirekt über Netznutzungstarife und hat dazu geführt, dass die heutige Tarifierung nicht verursachergerecht ist.
  • Denn Verbraucherinnen mit einer eigenen Produktionsanlage beziehen über das ganze Jahr weniger Strom aus dem Netz und bezahlen bei einem Netznutzungstarif, der sich an der Bezugsmenge orientiert, auch weniger an die Netzkosten.
  • Nichtsdestotrotz nutzen sie in den Wintermonaten – oder wenn die Sonne nicht scheint – das Netz genau gleich wie alle anderen Konsumentinnen. Das heisst, die Kapazität des Netzes wird für sie so gebaut wie ohne Eigenverbrauch.
  • Ein wichtiger Grundsatz der Tarifierung wäre jedoch das Ziel, dass jeder, der aus dem Netz Strom bezieht, an den Kosten des Netzes in dem Umfang beteiligt wird, wie er diese verursacht.

Das bisherige Modell der Rückliefervergütung orientiert sich am Referenzmarktpreis, der jeweils für ein Quartal rückwirkend vom Bundesamt für Energie berechnet wird. Die Abnahmevergütung bildet den Wert der eingespeisten Energie viel genauer ab: In Stunden mit Stromüberschuss wird wenig vergütet, in Stunden mit Strombedarf wird viel vergütet. Damit steigt der Anreiz, in sonnigen Stunden den Eigenverbrauch zu erhöhen (E-Auto laden, Boiler aufheizen, Wärmepumpe in Betrieb nehmen etc.) und damit das Netz zu entlasten. In Zeiten mit hohem Strombedarf steigt der Anreiz, Strom ins Netz einzuspeisen und damit einen höheren Ertrag pro Kilowattstunde zu generieren. Mehr Informationen finden Sie hier: Abnahmevergütung - BKW 

Die Steuerung einer Anlage bedeutet für die BKW eine Flexibilität. Diese wird vergütet, und zwar in Form des Zusatztarifs für steuerbare Anlagen (SR-Tarif), der im Vergleich zum Standard-Einheitstarif reduziert ist. Bis Ende 2026 wird im SR-Tarif in der Netznutzung zwischen einem niedrigeren Arbeitstarif für die Programmladung (Steuerung durch die Rundsteueranlage der BKW) und einem höheren Arbeitstarif für die Ergänzungsladung (bedarfsgerechte Übersteuerung durch die Kunden) unterschieden. 

Neu wird der SR-Tarif zu einem zeitunabhängigen Einheitstarif für steuerbare Anlagen. Ihre Anlage wird 2027 immer noch via Rundsteuerung gesteuert, Programm - und Ergänzungsladung werden allerdings nicht mehr separat abgerechnet. Die Vergütung für diese Flexibilität erfolgt weiterhin durch die Vergünstigung des SR-Einheitstarifs im Vergleich zum Standard-Einheitstarif. 

Wichtig: Der SR-Tarif gilt nur für Bestandsanlagen, die bereits vor Ende 2018 von der BKW gesteuert wurden.

Bis Ende 2026 wird im UR-Tarif beim Energietarif zwischen einem Hoch- und Niedertarif unterschieden. 
Neu wird der UR-Tarif mit einem zeitunabhängigen Einheitstarif verrechnet. Ihre Anlage kann 2027 immer noch via Rundsteuerung zweimal täglich für maximal zwei Stunden unterbrochen werden.
Wichtig: Der UR-Tarif gilt nur für Bestandsanlagen, die bereits vor Ende 2018 von der BKW gesteuert wurden.