Rückerstattung des Netznutzungstarifs für Speicher mit Endverbrauch

Wenn Sie Strom aus dem öffentlichen Netz in einen Speicher laden, wie zum Beispiel Ihr Elektroauto oder einen Heimspeicher, und diesen Strom zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz zurückspeisen, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung eines Teils der Netznutzungskosten.

Wer ist berechtigt?

Eine Rückerstattung können alle Kundinnen und Kunden beantragen, die einen Speicher mit Endverbrauch betreiben. Der Speicher muss Strom aus dem Netz beziehen, ihn zwischenspeichern und später wieder ins Netz zurückgeben können. Gleichzeitig dient er auch dem eigenen Verbrauch im Haushalt.

Typische Beispiele sind:

  • Elektroautos, die am Netz geladen werden und Strom wieder ins Netz abgeben können
  • stationäre Heimspeicher (z. B. Batterien im Keller), die Netzstrom speichern und später zurückspeisen

Entscheidend ist, dass die Rückspeisung eindeutig messbar ist und die Anlage den Vorgaben entspricht. Ob Ihr Speicher rückerstattungsfähig ist, prüfen wir im Rahmen Ihres Antrags.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Rückerstattung entspricht dem Arbeitstarif des Netznutzungsentgelts an Ihrem Anschluss, zuzüglich der Abgaben.

Die aktuellen Tarife finden Sie jederzeit auf unserem Tarifblatt.

Bei mobilen Speichern kann nicht festgestellt werden, ob für den Ladevorgang MWST entrichtet wurde oder nicht. Darum wird die MWST bei mobilen Speichern nur zurückerstattet, wenn Sie durch Angabe Ihrer MWST-Nummer belegen können, dass Sie der MWST-Pflicht unterliegen.

Wie läuft der Rückerstattungsprozess ab?

  1. 1 Antrag stellen

    Füllen Sie den Antrag online aus.

  2. 2 Prüfung durch die BKW

    Wir prüfen, ob die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllt sind.

  3. 3 Feedback

    Sie erhalten eine Rückmeldung: Ist bereits alles korrekt eingerichtet, geht es sofort weiter. Wenn zusätzliche Messeinrichtungen nötig sind, informieren wir Sie.

  4. 4 Gutschrift erhalten

    Für jede rückgespeiste Kilowattstunde (kWh) schreiben wir Ihnen den Rückerstattungstarif auf der nächsten Rechnung gut.

Wo stehen Sie?

  • Ich habe einen Speicher oder eine bidirektionale Ladestation installiert.

    Perfekt! In diesem Fall können Sie sofort den Antrag ausfüllen. Wir prüfen die messtechnische Ausstattung und geben Ihnen eine Rückmeldung.

  • Ich plane, einen Speicher oder eine bidirektionale Ladestation zu installieren.

    Wenden Sie sich an Ihren Fachpartner.

Antrag auf Rückerstattung des Netznutzungsentgelts

Häufig gestellte Fragen

Die Rückerstattung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Antrag genehmigt und die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine rückwirkende Vergütung ist nicht möglich.

Bei Speicher werden «reine» Speicher und «Mischformen» unterschieden. «Reine» Speicher sind mit keinem Endverbraucher verbunden und die Energie wird ausschliesslich zu Speicherzwecken aus dem Verteilnetz bezogen, um diese zeitverzögert am Ort der Entnahme wieder einzuspeisen.

Bei Speicher in Mischformen sind neben dem Speicher auch Verbraucher und allfällige Produktionseinheiten angeschlossen. Diese beziehen die Energie für den eigenen Verbrauch und nutzen den Speicher, um die Energiebeschaffung oder den Eigenverbrauch zu optimieren.

  • Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen Energieerzeugungsanlage unabhängigen) Wechselrichter, über den er sich sowohl aus dem Verteilnetz laden als auch entladen lässt. Die Grösse oder die Kapazität des Speichers ist nicht relevant.
  • Der Speicher muss eine Verbindung zu Geräten/Anlagen (Verbraucher) haben, die elektrische Energie nutzen.
  • Die eingespeiste Energie aus dem Speicher muss messtechnisch eindeutig identifiziert werden können. Es ist daher möglich, dass Ihr Elektroinstallateur zusätzliche Arbeiten ausführen oder uns zusätzliche Dokumente zur Verfügung stellen muss.
  • Um eine Rückerstattung für die Netznutzungsentgelte zu erhalten, muss der Speicher in Betrieb sein.

Sobald Sie das Formular eingereicht haben, prüfen wir Ihren Antrag auf seine Vollständigkeit und ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach erfolgter Prüfung wird der Antrag bestätigt oder abgelehnt.

Wenn Sie Ihren Speicher austauschen, erweitern oder eine zusätzliche Anlage anschliessen möchten, müssen Sie sich an Ihren Elektroinstallateur wenden. Dieser übernimmt die Einreichung der erforderlichen Meldepapiere bei der BKW, da solche Anlagen meldepflichtig sind.

Die Änderungen/Erweiterungen werden daraufhin geprüft, ob die Voraussetzungen für die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts weiterhin erfüllt sind.

Die Rückerstattung wird als Gutschrift auf der Rechnung in Abzug gebracht.

Die Rückerstattung erfolgt periodisch im Rhythmus der Rechnungsstellung.

Sollten Sie einzelne der Fragen nicht beantworten können, erkundigen Sie sich am besten beim Elektroinstallateur, der Sie bei der Installation unterstützt hat.

Einmalig pro Speicher.

Für Energie, die aus dem öffentlichen Verteilnetz bezogen, zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt am Ort der Entnahme wieder zurückgespeist wird, besteht weder eine Abnahmepflicht für den Verteilnetzbetreiber noch ein Anspruch auf Vergütung für den Speicherbetreiber, da es sich nicht um eine Energieproduktion gemäss Art. 15 EnG handelt.