Voraussetzungen für die Abnahmevergütung
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Sie besitzen eine PV-Anlage
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Sie haben einen Smart Meter installiert
(Auch Lastgangzähler möglich)
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Ihr Anschluss ist im Verteilnetz der BKW
Was sind meine Vorteile bei der neuen Vergütung für meinen eingespeisten Strom?
Mehr Einnahmen
Speisen Sie Ihren Strom dann ein, wenn die Marktpreise hoch sind und amortisieren Sie Ihre PV-Anlage schneller. Mit einem Batteriespeicher und einem Energie-Management-System (EMS) lässt sich dieser Effekt zusätzlich verstärken.
Die EMS-Marktübersicht gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell verfügbaren Energiemanagementsysteme. Mithilfe von Filtern können Sie das für Ihre Bedürfnisse passende System rasch finden.
Transparenz
Sie sehen jederzeit, was Ihre eingespeiste Energie am Markt wirklich wert ist.
Flexibilität
Passen Sie den Betrieb von Boiler, Wärmepumpe, Batteriespeicher oder E-Auto-Ladung gezielt an den Strompreis an. So nutzen Sie Ihre vorhandenen Flexibilitäten optimal.
Auch Ihre PV-Anlage kann automatisch reagieren. Moderne Wechselrichter können die Einspeisung bei sehr tiefen oder negativen Strompreisen reduzieren. Das kann Ihren Ertrag langfristig verbessern, besonders bei Anlagen ohne Eigenverbrauch.
Wert des Stroms im Tagesverlauf (fiktives Beispiel eines Sommertags)
Gemeinsam die Energiewende unterstützen
Mit Ihrer gezielten Einspeisung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu einer zuverlässigen und nachhaltigen Energieversorgung. Sie helfen, erneuerbare Energien sicher ins Stromsystem zu integrieren und unterstützen gleichzeitig, das Stromnetz insbesondere bei hoher Solarproduktion zu entlasten. So tragen Sie dazu bei, das Netz stabil zu halten.
Was ist der Unterschied zwischen der bisherigen Rückliefervergütung und der neuen Abnahmevergütung?
Das bisherige Modell der Rückliefervergütung orientiert sich am Referenzmarktpreis, der jeweils für ein Quartal rückwirkend vom Bundesamt für Energie berechnet wird. Die Abnahmevergütung bildet den Wert der eingespeisten Energie viel genauer ab: In Stunden mit Stromüberschuss wird wenig vergütet, in Stunden mit Strombedarf wird viel vergütet. Damit steigt der Anreiz, in sonnigen Stunden den Eigenverbrauch zu erhöhen (E-Auto laden, Boiler aufheizen, Wärmepumpe in Betrieb nehmen etc.) und damit das Netz zu entlasten. In Zeiten mit hohem Strombedarf steigt der Anreiz, Strom ins Netz einzuspeisen und damit einen höheren Ertrag pro Kilowattstunde zu generieren.
Wie rechnet sich das?
| Optimierter Eigenverbrauch | Ohne Optimierung | |
|---|---|---|
| Abnahmemenge | 4'000 kWh | 4'000 kWh |
| Individuell erzielter Durchschnittspreis | 6,48 Rp./kWh | 5,89 Rp./kWh |
| BFE-Referenzmarktpreis | 5,89 Rp./kWh | |
| Mindestvergütung | 6,00 Rp./kWh | |
| Differenz | 0,11 Rp./kWh | |
| Mindestvergütungsprämie | 4,40 CHF | |
| Abnahmevergütung | 4'000 kWh x 6,48 Rp. + 4,40 CHF = 263,56 CHF | 4'000 kWh x 5,89 Rp. + 4,40 CHF = 240,00 CHF |
Der BFE-Referenzmarktpreis zeigt, welchen durchschnittlichen Marktwert eingespeister Strom in einem Quartal erzielt hat. Er wird vom Bundesamt für Energie berechnet. Für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt gilt eine Mindestvergütung von 6,00 Rp./kWh. Liegt der BFE-Referenzmarktpreis darunter, wird die Differenz als Mindestvergütungsprämie vergütet.
Diese Prämie erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie Ihren Eigenverbrauch optimieren oder nicht. Wenn Sie Ihren Eigenverbrauch gezielt steuern, können Sie zusätzlich einen höheren durchschnittlichen Preis erzielen. Das Beispiel ist bewusst vereinfacht gewählt und keine Preisprognose für 2026.
Ihr neues Wahlprodukt
Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie noch heute auf die Abnahmevergütung um. Der Wechsel ist einfach, unkompliziert und bis Ende jedes Quartals für das kommende Quartal 2026 jederzeit möglich.
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Bis Ende 2026
Wahlprodukt
Freiwilliger Wechsel auf die Abnahmevergütung für die Quartale drei und vier jetzt möglich.
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Voraussetzung
Smart Meter oder Lastgangzähler
Für die stündliche Erfassung Ihrer Einspeisung ist ein Smart Meter oder Lastgangzähler zwingend erforderlich. Solange keiner dieser Zähler installiert ist, gilt weiterhin das bisherige Modell der Rückliefervergütung.
So setzt sich Ihre Abnahmevergütung zusammen
FAQ
Die dynamische Vergütung lohnt sich besonders, wenn Sie Ihre Einspeisung flexibel steuern können – etwa mit einem Batteriespeicher, einer Wärmepumpe, einem E-Auto oder einem Boiler. So können Sie gezielt dann einspeisen, wenn die Preise hoch sind, und Ihre Einnahmen optimieren. So profitieren Sie bereits von hohen Marktpreisen und können ihre Einspeisung noch gezielter steuern und sinnvollerweise bei tiefen Marktpreisen auch abregeln.
Bei der Abnahmevergütung nach Spotmarktpreis berechnen wir Ihren eingespeisten Strom pro Stunde ab. Für jede Stunde gilt der Day-Ahead-Marktpreis der EPEX Spot für die Schweiz. Deshalb kann die Vergütung je nach Zeitpunkt der Einspeisung unterschiedlich ausfallen. Auf Ihrer Rechnung weisen wir die Vergütung in CHF aus.
Die Marktpreise sind öffentlich einsehbar unter epexspot.com. Im myBKW-Kundenportal sehen Sie zusätzlich Ihre Einspeisemengen und die daraus berechnete Vergütung übersichtlich.
Ja, in seltenen Fällen können die Marktpreise negativ sein. Dann kann auch Ihre Vergütung für den eingespeisten Strom unter null fallen. Das bedeutet: Für Strom, den Sie in diesen Stunden einspeisen, kann statt einer Gutschrift ein Kostenbetrag entstehen.
Solche Phasen sind in der Regel zeitlich begrenzt und wenn dann öfter an Feiertagen oder Wochenenden als unter der Woche. Mit einem höheren Eigenverbrauch oder einer passenden Steuerung können Sie die Einspeisung in solchen Zeitfenstern reduzieren.
Einen Ausgleich bei tiefen Marktpreisen gibt es auch mit der neuen Abnahmevergütung, aber das Modell wird angepasst. Zunächst wird für jede eingespeiste Kilowattstunde der Marktpreis bezahlt. Liegt in einem Quartal der Referenzmarktpreis des BFE unter der Mindestvergütung, wird die Differenz zusätzlich ausbezahlt. Diese Prämie heisst Mindestvergütungsprämie.
In der Regel ja. Wichtig ist, dass Sie die Bedingungen der jeweiligen Programme erfüllen.